REHA SÜD GmbH

Hilfsmittelversorgung

Die Hilfsmittel-Richtlinien sehen zukünftig vor, dass Rehabilitanden bei Bedarf durch den Rehaarzt im Rahmen des Entlassmanagements Hilfsmittel verordnet werden können. (Hinweis: Genaueres wird in den Ausführungsbestimmungen der Richtlinien, welche zurzeit erarbeitet werden, bestimmt.) Gegenwärtig ist die Hilfsmittelversorgung durch die Ärzte des REHA SÜD per Einzelfallentscheidung durch die Krankenkassen geregelt.

Die Versorgung mit Hilfsmitteln von Rehabilitanden der REHA SÜD erfolgt in Kooperation mit dem Fachzentrum für Orthopädie- und Rehatechnik, Fa. Pfänder aus Freiburg, dem führendem Spezialisten auf dem Gebiet der Orthopädietechnik. Zu den in Frage kommenden Hilfsmitteln zählen u.a. Bandagen, Einlagen, Orthesen und Kompressionstrümpfe sowie Mobilitätshilfen wie Rollatoren, Gehhilfen, Rollstühle. Durch die enge Kooperation mit gut aufeinander abgestimmten Leistungen erfolgt eine schnelle Wiedereingliederung ins Berufs- und Alltagesleben.

Der Rehaarzt stellt in Absprache mit den behandelnden Therapeuten und – falls erforderlich – mit dem Orthopädietechniker der Firma Pfänder eine Hilfsmittelverordnung aus, die gleichzeitig bei der zuständigen Krankenkasse auch als Kostenübernahmeantrag gilt. Die Hilfsmittelversorgung erfolgt dann in den Räumen der Firma Pfänder, die sich gleichzeitig auch um die Kostenübernahme kümmert. Bei aufwendigeren Versorgungen findet die Kontrolle in den Räumen der REHA SÜD im Rahmen einer Teamsitzung von Arzt, Orthopädiemechaniker und behandelnden Therapeuten statt.