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Infobroschüre der Deutschen Rentenversicherung
Stand 08.2017
Rehabilitationsantrag über die Deutsche Rentenversicherung
Alle notwendigen Formulare zur Beantragung einer ganztägig ambulanten Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung:
Vom Patient auszufüllen (G0100 / G0110 / G9590)
- G0100 DRV Bund – Antrag auf Leistungen zur Teilhabe – Rehabilitationsantrag
Stand 16.03.2023 - G0110 DRV Bund – Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Stand 24.03.2015 - G9590 – Anlage zur Erhebung der beruflichen Situation
Stand 13.08.2013
Vom Arzt auszufüllen (G1204 / G0600 oder REHA0200)
- G1204 – Ärztlicher Befundbericht zum Rehabilitationsantrag (DRV Bund)
Stand 01.01.2013 - G0600 – Honorar-Abrechnung für ärztlichen Befundbericht (DRV Bund)
Stand 10.10.2017 - REHA0200 – Ärztlicher Befundbericht + Honorar-Abrechnung für ärztlichen Befundbericht (DRV Baden-Württemberg)
Stand 01.01.2017
Von der Krankenkasse auszufüllen (G0120)
- G0120 – AUD-Beleg – Nachweis über AU-Zeiten
Stand 18.10.2016
Rehabilitationsantrag über die Gesetzliche Krankenversicherung
Sollte sich ein Arzt bei einem Patienten nicht sicher sein, ob die gesetzliche Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger, zum Beispiel die Unfall- oder Rentenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist, kann er dies vorab von der Krankenkasse klären lassen. Dazu gibt es einen Teil A auf Formular 61 (Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers), den der Arzt für seine Anfrage nutzen kann.
Nachfolgend kann das komplette Formular zur Beantragung einer ganztägig ambulanten Rehabilitation über die Gesetzliche Krankenversicherung als Muster heruntergeladen werden (Eine Originaldatei stellen die Krankenkassen leider nicht zur Verfügung):
- Muster 61 – Verordnung von medizinischer Rehabilitation
Stand 01.04.2016
Verordnungsformular der Berufsgenossenschaft für die Durchführung einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP)
Wichtiger Hinweis: Jeder Vertragsarzt kann eine medizinische Rehabilitation verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Die Verordnung von medizinischer Rehabilitation wurde dadurch deutlich vereinfacht.